Allgemeine Geschäftsbedingungen:


1. Geltung

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Gerald Walter, Sitz in 4020 Linz, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden seitens Gerald Walter nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung ihrer Geltung vor.

1.2. Vertragserfüllungshandlungen seitens Gerald Walter gelten insofern nicht als Zustimmung zu davon abweichenden Vertragsbedingungen.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden von Gerald Walter betreffen Gerald Walter nicht, sofern es keine schriftlichen Einverständniserklärungen von Gerald Walter dazu gibt.

2. Vertragsabschluss

2.1. Die Angebote von Gerald Walter sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (e -mail oder Postweg) von Gerald Walter als abgeschlossen. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß.

2.2. Werden Angebote an Gerald Walter gerichtet, so ist der Anbietende daran für eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes gebunden.

2.3. Für den Fall  der Begründung eines Dauerschuldverhältnisses gilt: Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Frühestens jedoch nach Ablauf des 12. Vertragsmonats.

3. Preis

3.1. Alle von Gerald Walter genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.

3.2. Sollten sich Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kosten oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist Gerald Walter berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Punkt 3.2. nicht.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

4.1. Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind Forderungen von Gerald Walter Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen.

4.2. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.

4.3. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto von Gerald Walter als geleistet.  

4.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Gerald Walter berechtigt, nach eigener Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Gerald Walter ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages auch Zinseszinsen zu verlangen.

5. Vertragsrücktritt

5.1. Bei Annahmeverzug (Punkt. 7) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Insolvenz, Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist Gerald Walter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

5.2. Für den Fall des Rücktrittes hat Gerald Walter bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 20 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

5.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Gerald Walter von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

5.4. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat Gerald Walter die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von Gerald Walter einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

5.5. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden.

5.6. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen.

5.7. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

6. Mahn- und Inkassospesen

6.1. Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.

6.2. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 15,00 an Mahnspesen zu bezahlen.

7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

7.1. Die Verkaufspreise von Gerald Walter beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von Gerald Walter erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.

7.2. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist Gerald Walter nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei Gerald Walter einzulagern, wofür Gerald Walter eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellt, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig ist Gerald Walter berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten und den dadurch entstandenen Schaden einschließlich Gewinnentgang zu begehren.

7.3. Die vereinbarten Termine verschieben sich angemessen, wenn Gerald Walter bei der Leistungserstellung aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen behindert wird. Als nicht von Gerald Walter zu vertretende Gründe gelten insbesondere Verzögerungen, Beistellungen oder Dienstleistungen des Auftraggebers, ferner Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, schwere Unwetter (Hochwasser, Orkan, Katastrophen), Streik und Aussperrung („Höhere Gewalt“).

8. Leistung, Lieferfrist

8.1. Zur Leistungsausführung ist Gerald Walter erst verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Gerald Walter  ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

8.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus dem Titel der Gewährleistung oder auf Grund von sonstigen von Gerald Walter nicht anerkannten oder nicht gerichtlich festgestellten Ansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, ausgenommen bei Verbrauchergeschäften für nach dem Gesetz zustehendes Recht auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung.

8.3. Jeder Vertragspartner hat dem Anderen einen sachkundigen Ansprechpartner zu nennen, der die zur Durchführung des Vertrages erforderliche Auskünfte zu erteilen und Entscheidungen entweder zu treffen oder zu veranlassen hat. Ist ein Mitarbeiter von Gerald Walter wegen Krankheit, Urlaub oder anderen vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, wird Gerald Walter unverzüglich einen anderen Mitarbeiter einsetzen. Im Übrigen ist Gerald Walter berechtigt, einen Mitarbeiter jederzeit durch einen anderen geeigneten Mitarbeiter zu ersetzen.

8.4. Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass aufgrund der besonderen Komplexität im Bereich der Ortungs- und Trackingtechnik, der Verarbeitung von Daten keine hundertprozentige Sicherheit, stetige Verfügbarkeit und hundertprozentige Flächenabdeckung, u.A. aufgrund von bspw. Netzausfällen von GSM-Anbietern, etc.  gewährleistet werden kann. Allgemeine Regeln über Leistungsstörungen und Schadenersatz sind daher vor dem Hintergrund der speziellen technischen Bedingungen, die in diesen Bereichen vorgefunden werden, zu verstehen und anzuwenden.

8.5. Der Auftragnehmer übernimmt in Anlehnung an Pkt. 8.4. keine Verantwortung für von ihm nicht betriebene, erstellte oder betreute Netze oder Netz- und sonstige Telekommunikationsdienstleistungen, die den hier gegenständlichen Leistungen physisch oder logisch vorgelagert sind.

8.6. Gerald Walter ist nicht verpflichtet, Daten des Auftraggebers oder Dritter, die ihm dieser zur Bearbeitung, zur Aufbewahrung oder zum Transport übergibt, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu überprüfen. Erleidet der Auftragnehmer dadurch einen Schaden oder Mehraufwand, dass die ihm von Gerald Walter zur Verfügung gestellten Daten rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sind, der sie für die Erbringung der beauftragten Dienstleistung tauglich macht, so haftet der Auftraggeber.

8.7. Gerald Walter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass Dritte, deren Daten Gerald Walter zur Aufbewahrung, Auswertung oder Weiterleitung übernommen hat oder sonstige Personen, zu denen Gerald Walter in keinem Vertragsverhältnis steht, missbräuchlich handeln, sofern Gerald Walter diesen Missbrauch im Rahmen des Standes der Technik und der branchenüblichen Standards nicht verhindern konnte und musste.

8.8. Gerald Walter GmbH erbringt seine Dienstleistungen mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Gerald Walter kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

8.9. Gerald Walter verpflichtet sich, auf Fehlermeldungen des Auftraggebers innerhalb von 48 Stunden innerhalb der Geschäftszeiten von Gerald Walter zu reagieren. 

8.10. Gerald Walter weist darauf hin, dass keinerlei Haftung für Anwendungsfehler im Bereich des Auftraggebers übernommen wird. Dasselbe gilt für eigenmächtige Abänderung der Software, Konfiguration ohne Einverständnis von Gerald Walter, sowie jeglicher Eingriff in die von Gerald Walter gelieferten Hardware Elementen.

8.11. Nach Beendigung der Zusammenarbeit der Vertragspartner werden Daten, die von Gerald Walter aufbewahrt wurden, dem Auftraggeber übergeben. Gerald Walter verpflichtet sich zu keiner Aufbewahrung von Daten über den Zeitraum der Zusammenarbeit, bzw. Leistungserbringung seitens Gerald Walter hinaus.

9. Geheimhaltung

9.1. Jeder Vertragspartner wird alle Informationen, Unterlagen und Daten, die ihm in Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, gegenüber Dritten geheim halten. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

10. Erfüllungsort

10.1. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von Gerald Walter, Österreich.

10.2. Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch Gerald Walter  erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der von Gerald Walter gewählten Art und Weise (z.B. online, in den Geschäftsräumen von Gerald Walter, etc.) innerhalb der normalen Arbeitszeit von Gerald Walter. Erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund besonderer Umstände, die dies erforderlich machen, eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten, nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

11. Geringfügige Leistungsänderungen

11.1. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für Kunden von  Gerald Walter zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen.

12. Schadenersatz

12.1. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang.

12.2. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Auftraggeber verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

12.3. Gerald Walter haftet bei von ihm verschuldeten Personenschäden betraglich unbegrenzt und ersetzt bei von ihm nachweislich verschuldeten direkten Sachschäden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag in der Höhe des jeweiligen Einzelvertrages je Schadensereignis. Gerald Walter haftet keinesfalls für mittelbare Schäden, Verlust von Informationen oder Daten, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn, sowie sonstige Folgeschäden.

12.4. Weitergehende als die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen Vorsatzes oder aus dem Titel der Produkthaftung gesetzlich zwingend gehaftet wird.

12.5. Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

12.6. Gerald Walter übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Versandweg von Waren entstehen. Die Gefahr des Transportes liegt beim Geschäftspartner.

13. Produkthaftung

13.1. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre  von Gerald Walter verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

14. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

14.1. Alle Waren werden von Gerald Walter unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Gerald Walter. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

14.2. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist Gerald Walter jederzeit berechtigt, ihr Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurück zu holen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber verpflichtet.

14.2 Bei Warenrücknahme ist Gerald Walter berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Auftraggeber, auf Eigentum von Gerald Walter hinzuweisen und Gerald Walter unverzüglich zu benachrichtigen. 

14.3. Ist der Auftraggeber Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von Gerald Walter erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

15. Forderungsabtretungen    

15.1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen zahlungshalber an Gerald Walter ab. Der Kunde hat auf Verlangen von Gerald Walter dieser seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der Liste der offenen Posten einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.

15.2. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen gegenüber Gerald Walter im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur im Namen von Gerald Walter inne.

15.3. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des §15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an Gerald Walter abgetreten. Forderungen gegen Gerald Walter dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Gerald Walter nicht abgetreten werden.

16. Zurückbehaltung     

16.1. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Auftraggeber bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

17. Rechtswahl, Gerichtsstand

17.1. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN -Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

17.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.

17.3. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, bestimmt sich die Zuständigkeit nach den Bestimmungen des §14 KSchG.

17.4. Alle aus dem vorliegenden Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden vom ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer in Linz nach der für dasselbe geltenden Schiedsgerichtsordnung von einem Schiedsrichtersenat endgültig entschieden.

17.5. Für Geschäfte aus internationalen Verbindungen gilt: Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder sich auf dessen Verletzung. Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

17.6. Auf die Anwendung des §595 (1) Z.7 öZPO wird verzichtet.

18. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

18.1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von Gerald Walter automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

18.2. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse an Gerald Walter bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

18.3. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von Gerald Walter; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

18.4. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung oder benutzerspezifischen Anpassung der Software erwirbt der Auftraggeber keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus.

18.5. Gerald Walter räumt dem Auftraggeber Nutzungsrechte an Software, Datenbanken, u.Ä. nur in dem für die Erfüllung des konkreten Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang ein.

18.6. Jede Verletzung der Rechte aus Pkt. 18.3. und 18.4. zieht jedenfalls Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

 19. Loyalität    

19.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines (bisherigen) Bruttojahresgehalts des Mitarbeiters zu zahlen.

 

 

20. zusätzliche Bestimmungen für Vertragsverhältnisse mit Wiederverkäufern

20.1. Wiederverkäufer verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen ihren Auftraggebern aufzuerlegen.

20.2. Wiederverkäufer haften Gerald Walter gegenüber für Schäden, die Gerald Walter aus Verletzungen dieser Verpflichtung durch Kunden (Auftraggeber) entstehen.